Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB)
1. Zweck
Dieses Versicherungsprodukt („Pauschalreise-Stornoversicherung mit Kreuzfahrtschutz ») ist eine von Worldia entwickelte optionale Absicherung, die es Kunden ermöglicht, über Worldia gebuchte Reiseleistungen in Verbindung mit einer außerhalb von Worldia gebuchten Kreuzfahrt abzusichern.
2. Geltungsbereich
Die Pauschalreise-Stornoversicherung mit Kreuzfahrtschutz gilt ausschließlich für über Worldia gebuchte Reiseleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flüge, Hotels, Transfers und andere Zusatzleistungen), die mit einer nicht über Worldia gebuchten Kreuzfahrt verknüpft sind.
Der Versicherungsschutz ist nur gültig, wenn:
- Die externe Kreuzfahrtbuchung eindeutig mit der Worldia-Buchung verknüpft ist. Eine Leistung (Transfer, Hotel oder Aktivität) muss in der bzw. zu oder von derselben Stadt gebucht werden, in der die Kreuzfahrt beginnt bzw. endet.
- Die Buchungsreferenz der Kreuzfahrt in der Worldia-Buchung angegeben ist (Kommentarfeld oder Äquivalent); dies umfasst die Buchungsnummer, den Abfahrtshafen, den Namen des Anbieters, das Abfahrtsdatum, den Rückkehrhafen sowie das Rückkehrdatum.
- Belegunterlagen (Buchungsbestätigung der Kreuzfahrt mit dem Namen des Hauptreisenden) innerhalb von 48 Stunden nach Bestätigung der Worldia-Buchung vorgelegt und per Kontaktformular an Worldia gesendet werden.
3. Mindestanforderungen an die Paketzusammenstellung
Um den Erweiterten Schutz in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens eine (1) Übernachtung vor und nach der Kreuzfahrt muss über Worldia gebucht werden.
- Flüge oder Bahnfahrten zur Erreichung des Abfahrtshafens müssen über Worldia gebucht werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen entfällt der Versicherungsschutz für Störfälle.
4. Abgedeckte Ereignisse
4.1 Störung der externen Leistung (Kreuzfahrt) Wenn die Kreuzfahrt (nicht über Worldia gebucht):
- storniert wird
- geändert wird (einschließlich Routenänderungen, Hafenänderungen oder Zeitplanänderungen)
wird Worldia im Rahmen dieser Versicherung :
- die zugehörigen Worldia-Leistungen ändern, umbuchen oder stornieren
- die damit verbundenen Kosten übernehmen
4.2 Störung von Worldia-Leistungen (Flüge, Hotels usw.)
Flugstornierung oder -änderung (über Worldia gebucht ):
- Worldia verpflichtet sich, eine alternative Beförderung zu finden, um sicherzustellen, dass der Kunde rechtzeitig am Ziel eintrifft, um die Kreuzfahrt anzutreten.
- Die Kosten der Alternativlösung trägt Worldia.
Flugverspätungen, die die Ankunft zur Kreuzfahrt beeinträchtigen :
- Der Versicherungsschutz greift nur, wenn die Mindestanforderungen an die Paketzusammenstellung (Abschnitt 3) erfüllt sind.
- Andernfalls besteht keine Entschädigungs- oder Umbuchungspflicht.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde muss :
- innerhalb von 48 Stunden nach Buchung der Leistungen bei Worldia genaue und vollständige Angaben zur externen Kreuzfahrtbuchung machen
- die logische Konsistenz zwischen den Worldia-Leistungen und den externen Buchungsdaten sicherstellen
- Worldia unverzüglich über jede Störung informieren (am selben Tag, an dem die Information dem Kunden mitgeteilt wurde)
Bei Nichteinhaltung kann der Versicherungsschutz verweigert werden.
6. Ausschlüsse
Diese Versicherung deckt nicht ab :
- Andere Leistungen als die Kreuzfahrt, für die diese Versicherung abgeschlossen wurde, sofern sie nicht über Worldia gebucht wurden.
- Fälle, in denen die Mindestanforderungen an die Paketzusammenstellung nicht erfüllt sind
- Fahrlässigkeit des Kunden oder Versäumnis, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen
7. Haftung
Worldia handelt als Veranstalter der über seine Plattform gebuchten geschützten Leistungen und ist im Rahmen angemessener Bemühungen und Fristen für die Umsetzung von Alternativlösungen verantwortlich.